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Die hier verwendete Rechtschreibung ist Original "domain-recht.de" und entspricht nicht der Auffassung des Webmasters!
(Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1998 zur Rechtschreibreform)

- Abmahnvereine -
Tipps zum Gegenangriff!


Das Internet ist nach wie vor eine Goldgrube, man muss nur wissen wie man darin schuerft. Die zur Zeit lukrativste Geldbeschaffungsmethode ist, einen Abmahnverein gruenden, um dann loszuschlagen gegen jeden und alles im Internet. Gegen die Machenschaften solcher "Selfmade"-Abmahnvereine kann man sich aber wehren:

RA Tobias H. Stroemer gibt in einem Artikel auf der eigenen Webpraesenz netlaw.de einen kurzen Einblick in die Situation und zeigt, dass man sich als Abgemahnter nicht alles gefallen lassen muss, und was man in einem ersten Schritt gegen eine unerwartete Abmahnung wegen angeblicher Verstoesse gegen etwa die Regelungen des Teledienstegesetzes oder des Mediendienstestaatsvertrags machen kann. Nicht immer rechtfertigt naemlich ein Verstoss gegen eine dieser Normen eine Abmahnung, da sie zum Schutze der Verbraucher bestehen und nicht zur Regelung des Wettbewerbs; oder die geltend gemachten Kosten duerfen gar nicht erhoben werden.

Informationen sammeln, insbesondere ueber den Abmahner, ist das erste was zu tun ist, wenn man von einem dubiosen Abmahnverein aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung abzugeben und die Kosten zu tragen. Ob der Abmahnende bereits unangenehm in Erscheinung getreten ist, erfaehrt man unter Umstaenden bei abmahnungswelle.de.

RA Stroemer raet, den Abmahner gegebenenfalls in seine Schranken zu weisen, und bietet ein Musterschreiben an, das Anregungen fuer die Antwort auf eine Abmahnung gibt. Der moeglicherweise tatsaechlich auf der eigenen Website vorliegende Verstoss gegen geltendes Recht sollte aber in jedem Falle schnellstmoeglich beseitigt werden.

* Artikel von RA Stroemer mit dem Musterschreiben
* Informationen ueber suspekte Abmahnvereine erhalten Sie hier.
* Spezialisierte Anwaelte finden Sie hier.

Quelle: netlaw.de




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