Das Internet ist nach wie vor eine Goldgrube, man muss nur wissen wie man darin schuerft. Die zur Zeit lukrativste Geldbeschaffungsmethode ist, einen Abmahnverein gruenden, um dann loszuschlagen gegen jeden und alles im Internet. Gegen die Machenschaften
solcher "Selfmade"-Abmahnvereine kann man sich aber wehren:
RA Tobias H. Stroemer gibt in einem Artikel auf der eigenen Webpraesenz netlaw.de einen kurzen Einblick in die Situation und
zeigt, dass man sich als Abgemahnter nicht alles gefallen lassen
muss, und was man in einem ersten Schritt gegen eine unerwartete
Abmahnung wegen angeblicher Verstoesse gegen etwa die Regelungen des
Teledienstegesetzes oder des Mediendienstestaatsvertrags machen
kann. Nicht immer rechtfertigt naemlich ein Verstoss gegen eine
dieser Normen eine Abmahnung, da sie zum Schutze der Verbraucher
bestehen und nicht zur Regelung des Wettbewerbs; oder die geltend
gemachten Kosten duerfen gar nicht erhoben werden.
Informationen sammeln, insbesondere ueber den Abmahner, ist das
erste was zu tun ist, wenn man von einem dubiosen Abmahnverein
aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung abzugeben und die Kosten zu tragen. Ob der Abmahnende bereits unangenehm in Erscheinung getreten ist, erfaehrt man unter Umstaenden
bei abmahnungswelle.de.
RA Stroemer raet, den Abmahner gegebenenfalls in seine Schranken zu
weisen, und bietet ein Musterschreiben an, das Anregungen fuer die
Antwort auf eine Abmahnung gibt. Der moeglicherweise tatsaechlich
auf der eigenen Website vorliegende Verstoss gegen geltendes Recht
sollte aber in jedem Falle schnellstmoeglich beseitigt werden.
* Artikel von RA Stroemer mit dem Musterschreiben
* Informationen ueber suspekte Abmahnvereine erhalten Sie hier.
* Spezialisierte Anwaelte finden Sie hier.
Quelle: netlaw.de