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Die hier verwendete Rechtschreibung ist Original "domain-recht.de" und entspricht nicht der Auffassung des Webmasters!
(Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1998 zur Rechtschreibreform)

- apotheken.info -
Eine Domain auf Weltreise!


In einem WIPO¹-Verfahren (Entscheidung vom 28.01.03, Fall Nr. D2002-1075) hat sich der Inhaber der Marke "Apotheke" die Domain apotheken.info erstritten. Was wie ein Affront gegen deutsches Markenrecht aussieht, ist allerdings voellig korrekt: Marke und Markeninhaber sind aus Brasilien.

Ein Streit um die Domain apotheken.info war es eigentlich nicht. Die brasilianische Inhaberin der Marke Apotheke und eine zimbabwesische Apotheke, die die Domain apotheken.info registriert hatte, waren Parteien des WIPO-Verfahrens. Die Antragstellerin hat 1990 die Marke "Apotheke" in Brasilien angemeldet, die 1992 eingetragen wurde. Die Antragsgegnerin nahm im Verfahren nicht offiziell Stellung, erklaerte aber in einer eMail im Dezember 2002, man habe die Domain registriert, weil man darauf spekulierte, dass Internetnutzer auf der Suche nach der Markeninhaberin versehentlich auf die Domain apotheken.info stossen wuerden. Irgendwelche Rechte an der Domain habe man nicht. Zudem habe man gehofft, die Domain gewinnbringend verkaufen zu koennen. Der Markeninhaberin hatte man die Domain telefonisch fuer US$ 50.000 angeboten.

Bei solchen Erklaerungen fiel dem Einzelrichter Dr. Trotman die Entscheidungsfindung nicht schwer. Die Domain apotheken.info ist der Marke "Apotheke" zum Verwechseln aehnlich. Die Domain-Inhaberin hat keine Rechte an der Domain, hat sie sogar mit boeser Absicht registriert, so dass sie die Domain abgeben musste. Und alle warens zufrieden.

Uebrigens haette danach derjenige, der die Marke "farmacia" beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert haette, durchaus Chancen gehabt, die Domain "farmacia.info" zu erstreiten. Bitter an dieser Entscheidung scheint jedoch, dass ein auf den ersten Blick ausschliesslich deutschsprachiger Begriff im Ausland als Marke angemeldet werden und so entsprechende Rechte an der Domain begruenden kann. Leicht wird es den Domain-Inhabern wirklich nicht gemacht.

¹) World Intellectual Property Organisation (WIPO)


* Die WIPO-Entscheidung finden Sie hier.

Quelle: arbiter.wip.int, eigene Recherche



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