Das Online-Magazin Demys hat in einer nicht ganz ernst gemein-
ten Liste die zehn witzigsten Ausreden von Domain-Grabbern in
Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Po-
licy (UDRP) gekürt.
Gewonnen hat der Finne A.R. Mani, der im Verfahren um die Do-
main armani.com das Schiedsgericht der WIPO anhand von Visiten-
karten und Telefonbuchauszügen überzeugen konnte, tatsächlich
unter zulässiger Verwendung seiner Initialen mit bürgerlichem
Namen ebenso zu heissen wie der weltbekannte italienische Mo-
deschöpfer Giorgio Armani. Das gleiche Schicksal widerfuhr der
zum schweizer Nestle-Konzern gehörenden Marke Maggi im Streit
um maggi.com. Dabei stritt man sogar dem Domain-Inhaber Romeo
Maggi das Recht am eigenen Namen ab. Dummerweise hatte man aber
kurz zuvor noch mit eben diesem Romeo Maggi selbst persönlich
verhandelt. Wenig überzeugend erschien dem Gericht jedoch das
Argument, hinter der Domain xanax.net verberge sich ganz zu-
fällig der Name "meiner geliebten Katze" und nicht doch ein
gleichnamiges Antidepressiva.
Ebenfalls siegreich war der ehemalige Formel-1-Fahrer Damon
Hill im Verfahren um damonhill.com. Da half auch die Ausrede,
es handle sich um eine Abkürzung für "dam on the hill", einen
zwölf Kilometer vom Geburtsort des beklagten Domain-Inhabers
entfernten Hügel mit Staudamm nichts, obwohl man dort ganz
tolle Picknicks machen könne.
Ganz schlaue Grabber versuchen übrigens, die Markeninhaber von
der Durchführung eines UDRP-Verfahrens abzuhalten, in dem sie
ihnen die Domain zum Kauf anbieten und dabei mit der geforder-
ten Kaufsumme unter der Gebühr von US$ 1.500,- bleiben, die
vom Kläger auch im Falle des Obsiegens ersatzlos für die Ge-
richtsentscheidung zu zahlen sind. Verlassen sollte man sich
darauf aber nicht: Der US-Telekommunikationskonzern AT&T liess
sich im Verfahren um attcom.com auf das Spiel des Domain-Inha-
bers nicht ein und zahlte anstelle der geforderten US$ 975,-
lieber die vollen US$ 1.500,-, um so potentiellen Trittbrett-
fahrern aus der Grabbing-Szene ein deutliches Signal zu geben.
* Die Liste mit den Top 10 samt UDRP-Urteil finden Sie hier.
* Eine Suchmaschine für UDRP-Entscheidungen finden Sie hier.
Quelle: demys.net, eigene Recherche