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Die hier verwendete Rechtschreibung ist Original "domain-recht.de" und entspricht nicht der Auffassung des Webmasters!
(Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1998 zur Rechtschreibreform)

WIPO¹ - Gericht
staerkt Domain-Inhaberrechte!


Gleich in drei neuen UDRP²-Entscheidungen, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen unabhaengig voneinander gefaellt wurden, machten Schiedsgerichte deutlich, dass das Prinzip des "first come, first served" gerade im Falle von erst nach Domain-Registrierung beantragten und eingetragenen Marken greift. Die Domain-Inhaber haben die bessere Position.

In allen drei Faellen haben die antragstellenden Markeninhaber ihre Markenrechte erst erlangt, nachdem die eingeforderte Domain registriert wurde. Besonders kurios zeigt sich dabei der Fall Roberta Chiappetta dba Discount Hydroponics gegen C. J. Morales (WIPO Fall Nr. D2002-1103) um die Domain discounthydroponics.com. Die Antragstellerin hatte die Uebertragung der Domain mit dem vorangegangenen Inhaber vereinbart und in die Wege geleitet. Vier Monate spaeter, die Uebertragung war noch immer nicht abgeschlossen, war die Domain frei registrierbar und wurde auch prompt vom Antragsgegner registriert. Erst drei Monte nach Registrierung erfolgte die Anmeldung der Marke der Antragstellerin.

Fuer das WIPO-Panel, bestehend aus drei Richtern, stellte sich die Frage, ob sich aus Paragraf 4a (i) der UDRP ueberhaupt die Frage nach der Prioriaet ergibt. Denn davon steht in der Norm nichts. Allerdings war man der Auffassung, es gaebe weitreichende Unterstuetzung fuer die Ansicht, die Norm setze inhaltlich voraus, dass der Markeninhaber aeltere Rechte haben muesse. Um dies zu belegen, zog man fruehere Entscheidungen heran, bei denen gerade davon ausgegangen wurde.

Auch die Bezugnahme der Antragstellerin auf den notariellen Vertrag mit dem urspruenglichen Domain-Inhaber und die darauf gruendende, jedoch nicht gelungene, Uebertragung der Domain half da nichts. Das WIPO-Panel erklaerte, es wolle und koenne nicht darueber spekulieren, warum die Domain-Uebertragung schief gelaufen ist.

Aehnlich gelagert sind die Faelle Transpark LLC gegen Network Administrator (transpark.com) und Clear Channel Communications, Inc gegen Emmis Communications (power1051.com), die vom National Arbitration Forum (The Forum) entschieden wurden. Im ersten Fall hatte der Antragsgegner seine Domain bereits registriert, bevor der Antragsteller seine Marke beantragt hatte. Im zweiten Fall gab es da Unklarheiten, weshalb das Gericht einer Entscheidung an diesem Punkt auswich und den Fall ueber die fehlende boese Absicht des Domain-Inhabers loeste. Grundsaetzlich erklaerte das Gericht jedoch auch im Fall power1051.com, die aeltere Domain gehe einer juengeren Marke vor.

¹) World Intellectual Property Organisation (WIPO)
²) Uniform Domain Dispute Resolution Policy (UDRP)


* Roberta Chiappetta dba Discount Hydroponics gegen C. J. Morales
* Transpark LLC gegen Network Administrator
* Clear Channel Communications, Inc. gegen Emmis Communications
* Weitere Informationen zum UDRP-Verfahren
* Vertiefte Informationen zur den besprochenen UDRP-Entscheidungen

Quellen: wipo.int, arb-forum.com, demys.net



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