[eppur si muove]
 
united-domains.de : weltweite Domain-Registrierung
 


 - Empfehlungen
  Aktualisierung beendet!







The WebEditor from Danmark
.
Get Firefox





SCRIPTORIA
Zurück zur Übersicht der Artikel und Themen
PicoSearch
Die hier verwendete Rechtschreibung ist Original "domain-recht.de" und entspricht nicht der Auffassung des Webmasters!
(Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1998 zur Rechtschreibreform)

Framing auf oesterreichisch


Der oesterreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Beschluss vom 17.12.2002 (Az.: 4 Ob248/02b) den Antrag der Firma Meteo-Data zurueckgewiesen, mit dem diese das Bauunternehmen Bernegger Bau am Einbinden von Wetterkarten der Meteo-Data in Frames der Bernegger-Bau-Website hindern wollte. Der OGH wich damit in einem ausserordentlichen Revisionsrekurs von den beiden vorinstanzlichen Entscheidungen ab und hob die einstweilige Verfuegung gegen das Bauunternehmen auf.

Meteo-Data stellt Wetterkarten im Internet zur Verfuegung, die sie zur Einbindung auf Webseiten anbietet - gegen Bares, versteht sich. Bares wollte das Bauunternehmen nicht geben; aber es machte Werbung und hatte die in einem Frame auf der eigenen Webseite integrierte Wetterkarte mit einem Copyright-Vermerk versehen und einen zusaetzlichen Link zu Meteo-Data gesetzt.

Das klagende Unternehmen ist der Ansicht, es liege ein Wettbewerbsverstoss seitens des Bauunternehmens vor, weil durch das Framing nicht erkennbar sei, dass die sichtbar gemachte Information von einer anderen Site uebernommen ist, und so der Eindruck erweckt wuerde, die gesamte Information der sichtbaren Webseite stamme vom Betreiber der gerade angewaehlten Webseite. Ausserdem mache sich das Bauunternehmen in sittenwidriger Weise das Arbeitsergebnis der Meteo-Data zunutze.

Nach Ansicht des OGH lag von Seiten des Bauunternehmens weder ein Wettbewerbs- noch ein Urheberrechtsverstoss vor, denn das Aufrufen der Wetterkarten erfolge durch den jeweiligen Internetnutzer, was eine Vervielfaeltigung zum eigenen Gebrauch des Nutzers darstelle, die als freie Werknutzung zulaessig ist.

Meteo-Data will den Fall um die Einbindung von Wetterkarten in Frames der Bernegger-Bau-Website vor den Europaeischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Dazu muss zunaechst der Rechtsweg in Oesterreich erschoepft werden, indem nach dem einstweiligen Verfuegungsverfahren nun das Hauptverfahren bestritten wird. Dass man mit der Sache bis zum EuGH kommt, liegt nahe: die Begruendung des OGH-Beschlusses ist recht ausfuehrlich und gut vertretbar, weshalb Meteo-Data wenig Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren haben duerfte.

* www.meteodata.com
* www.bernegger.at
* Beschluss des OGH

Quellen: heise.de, futurezone.orf.at, eigene Recherche



Zum Seitenanfang   Zurück zur Übersicht der Artikel und Themen


Copyright © 1999-2003·All Rights Reserved·Ius Proprietatis Librariae·Juergen W. Klueh