Beim Kauf und Verkauf, bei der Uebertragung und bei der Verpach-
tung von Domain-Namen sind - aehnlich wie bei Immobilien - einige
Formalitaeten zu beachten.
Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall alle Vertraege schriftlich
abzuschliessen und sich keinesfalls nur auf muendliche Zusagen zu
verlassen.
Das Team von domain-recht.de hat deshalb fuer Sie in Zusammen-
arbeit mit spezialisierten Anwaelten eine Sammlung von Muster-
vertraegen erstellt.
* Domain-Kaufvertrag
* Domain-Pachtvertrag ("Miete")
* Domain-Sharing-Vertrag
* Aktueller Domain-Preisspiegel
Quelle: eigene Recherche