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Die hier verwendete Rechtschreibung ist Original "domain-recht.de" und entspricht nicht der Auffassung des Webmasters!
(Auszug aus dem Urteil des BVerfG vom 14.07.1998 zur Rechtschreibreform)

- Internationalized Domain Names -
Rechtsrisiken bei Umlaut-Domains


Die Erwartungen an die neuen Umlaut-Domains ("internationalized domain names", kurz IDN), die ab Maerz in Deutschland verfuegbar sein werden, sind gross. Die Provider rechnen mit wachsenden Umsaetzen, die Haendler mit neuen, guten Geschaeften, die DENIC, Verwaltung der .de-Domains, mit einem schnellen Sprung ueber die 8-Millionenhuerde, und die Juristen mit erstklassigen Rechtsstreiten. Lasst sie also kommen.

Die Nutzer, Domain-Haendler und Domain-Inhaber sollten jedoch nicht zu euphorisch an die Sache rangehen. Denn das Risiko, mit der Registrierung einer Umlaut-Domain Juristen in die Hand zuspielen, ist gross. Folgende rechtliche Aspekte sollten bei der Registrierung der neuen Umlaut-Domains beachtet werden:

a) Markenrechtsverletzungen:
Eingetragene Marken (§§ 4, 14 MarkenG), soweit sie prioritaetsaelter sind und die registrierte Umlaut-Domain im geschaeftlichen Verkehr genutzt wird, gewaehren dem Inhaber des Markenrechts bessere Rechte als dem Inhaber der geschaeftlich genutzten Umlaut- Domain. Wird die Domain nicht im geschaeftlichen Verkehr genutzt, kann, je nach Gericht, doch ein Freigabeanspruch durchgesetzt werden, wie die Entscheidung weideglueck.de gezeigt hat.

Prioritaetsaeltere Geschaeftsbezeichnungen und Werktitel (§§ 5, 15 MarkenG) generieren nicht nur Ansprueche aus dem Markenrecht, die grundsaetzlich nur bei einer geschaeftlichen Nutzung der Umlaut- Domain greifen, sondern auch aus dem Namensrecht (§ 12 BGB), so dass es auf eine Nutzung im geschaeftlichen Verkehr nicht ankommt. Auch privat genutzte Domain-Namen sind damit angreifbar.

b) Namensrechtsverletzungen:
Zur Nutzung von "Namensdomains" sind im Grunde nur die Namenstraeger berechtigt. Unter Gleichnamigen gilt das Prinzip "first come, first served". Ausnahmen gelten lediglich fuer bekannte oder beruehmte Namen. Hier sind keine Unterschiede zu den bekannten Regeln zu erwarten. Unklar ist allerdings, was sich mit der Einfuehrung korrekter Schreibweisen entwickelt. Muss Herr Schlueter (mit Umlaut) jetzt die Domain schlueter.de an Herrn Schlueter (ohne Umlaut) herausgeben, weil die korrekte Schreibweise des Namens als Umlaut-Domain registrierbar ist?

c) Unlauterer Wettbewerb:
Die Registrierung von Gattungsdomains birgt die Gefahr, als Trittbrettfahrer ins Visier des Inhabers einer "normalen" Domain wie klingeltoene.de zu kommen. Sollte die aehnliche Umlaut-Domain im geschaeftlichen Verkehr genutzt werden, ergeben sich Unterlassungsansprueche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoss gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Aber selbst wenn ein Konkurrent die Domain lediglich registriert (und nicht nutzt), damit der Konkurrent mit der "alten" Domain die neue Umlautversion nicht registrieren und nutzen kann, entsteht ein Anspruch wegen sittenwidriger Behinderung nach dem UWG. Wer aber auf der Umlaut-Domain eine private Seite eroeffnet (und kein Konkurrent ist), sollte nichts zu befuerchten haben.

Nicht vergessen darf man jedoch, dass der BGH sich in seiner Entscheidung mitwohnzentrale.de gegen die Monopolisierung von Gattungsbegriffen durch einen Anbieter ausgesprochen hat. Ob man bereits von einer Monopolisierung sprechen kann, wenn ein Anbieter eine Gattungsdomain sowohl als Umlaut als auch als "Normaldomain" registriert hat, darf bezweifelt werden. Kommen aber noch zahlreiche Registrierungen unter anderen Top Level Domains hinzu, koennte die diffuse Einschaetzung des BGH greifen.

d) Weitere Bedenken:
Inwieweit wird von den Gerichten beruecksichtigt, dass die Browserdarstellung der Umlaut-Domains von dem tatsaechlichen Domain-Namen im Punycode mit dem Praefix "xn--" gaenzlich abweicht, der Domain- Name also anders lautet, als er dem Internetnutzer erscheint?

Letztlich muss man abwarten, wie die Rechtsprechung auf diese neuen Aspekte in der Domain-Welt reagiert, und wie Anwaelte ihnen diese Welt nahe bringen.

* Spezialisierte Anwaelte finden Sie hier.
* Registrierung/Vorbestellung von Umlaut-Domains z.B. hier.

Quelle: eigene Recherche

22.01.2004



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